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Kaufen und Verkaufen, aber mit Recht!

Autokauf & Recht

Der Autokauf oder -verkauf, aber auch die Fahrzeugreparatur, das Fahrzeugleasing, die Fahrzeugmiete oder die Finanzierung des Fahrzeugkaufes stellen mittlerweile nach unserer Ansicht eine "eigene" Rechtsmaterie dar, in der es heißt den Überblick zu behalten. Auch die Schuldrechtsreform mit Gesetzesänderung zum 01.01.2002 hat hier eine neue Gesetzeslage geschaffen, die teilweise noch für Unsicherheiten sorgt. Hinzu kommt, daß höchstrichterliche Entscheidungen zur neuen Gesetzeslage erst nach und nach ergehen. Daher haben wir auch bei der sich in ständiger Erweiterung befindlichen Datenbank (Urteile) großen Wert auf aktuelle Rechtsprechung zur Gesetzeslage ab dem 01.01.2002 gelegt.

Eine sich im Aufbau befindliche Übersicht zu einzelnen Fragen des Autokaufes und der hiermit verbundenen Gebiete finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Hierbei wird der Versuch unternommen, die Darstellungen einerseits für den juristischen Laien verständlich zu fassen, andererseits an Hand von Gesetzen und Entscheidungen aufzuzeigen, weshalb die Rechtslage sich wie dargestellt verhält.

Anregungen, die Ausführungen verständlicher oder fundierter zu fassen, sind jederzeit willkommen. Auch hier nochmals der dringende Hinweis, daß unter Juristen, aber auch in der Rechtsprechung, teilweise unterschiedliche Ansichten vertreten werden. Sollten Sie in der einen oder anderen Sache eine andere Ansicht vertreten freuen wir uns auf eine sachliche Diskussion im Forum. Gern auch werden Anregungen zu noch nicht behandelten Themen entgegengenommen. Nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf.

Letztlich noch der Hinweis, dass das Portal "Autokauf & Recht" weder der individuellen Rechtsberatung im Einzelfall dient noch diese ersetzen kann. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Andreas Poldrack - 02.08.2006 - V 1.01]