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Kaufen und Verkaufen, aber mit Recht!
BGH , 24.03.2006 , V ZR 173/05

Unerhebliche Pflichtverletzung und Arglist (arglistige Täuschung)

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Eine den Rücktritt und die Geltendmachung von Schadensersatz statt der ganzen Leistung ausschließende unerhebliche Pflichtverletzung ist beim Kaufvertrag in der Regel zu verneinen, wenn der Verkäufer über das Vorhandensein eines Mangels arglistig getäuscht hat.