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Werbeschilder auf Kraftfahrzeuganhängern

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Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob das Abstellen von Kraftfahrzeuganhängern mit Werbeschildern im öffentlichen Straßenraum wettbewerbswidrig ist, wenn eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis nicht vorliegt. Die gedruckte Entscheidung, Urteil des I. Zivilsenats vom 11.5.2006, I ZR 250/03, liegt bislang noch nicht vor. Der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes Nr. 75/06 vom 11.5.2006 ist jedoch zu entnehmen, daß der Bundesgerichtshof einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verneint hat.

Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

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Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen über die Frage zu entscheiden, welche Vergütung Kraftfahrzeug-Sachverständigen für die Erstellung von Gutachten über Kraftfahrzeugschäden gegenüber ihren Auftraggebern zusteht. Der Pressemitteilung Nr. 57/06 vom 04.04.2006 des Bundesgerichtshofes ist hierbei zu entnehmen, daß der Sachverständige, welcher für Routinegutachten eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung seiner Honorare vornimmt, die Grenzen des ihm vom Gesetz eingeräumten Gestaltungsspielraums grundsätzlich nicht überschreitet. Die Entscheidungen, Urteil des X. Zivilsenats vom 4.4.2006, X ZR 80/05 und Urteil des X. Zivilsenats vom 4.4.2006, X ZR 122/05, liegen bislang noch nicht gedruckt vor.
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