Online-Rechner: Gezogene Nutzungen nach Rücktritt vom Kaufvertrag beim Autokauf
| Kommt es zur Rückabwicklung des Kaufvertrages - z.B. nach erklärtem Rücktritt - so bestimmt § 346 Abs. 1 BGB, daß im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben sind (Nutzungsentschädigung). Bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug bedeutet dies, daß der Käufer dem Verkäufer Wertersatz für den Gebrauchsvorteil, daß er mit dem Fahrzeug gefahren ist, zu leisten hat. Genaugenommen kann der Käufer die gezogenen Nutzungen (also die gefahrenen Kilometer seit Übergabe des Fahrzeuges im Rahmen des Kaufvertrages) nicht herausgeben und muss dafür Wertersatz leisten, vgl. § 346 Abs. 2 BGB. Mehr hierzu und wie diese gezogenen Nutzungen berechnet werden finden Sie unter der Rubrik: "Gezogene Nutzungen bei Rückabwicklung des Kaufvertrages (Nutzungsentschädigung)" Nachfolgend bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die gezogenen Nutzungen - nach der vom BGH aufgestellten Berechnungsformel - unkompliziert online zu berechnen: | ||
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